Bürgerrecht auf Fürsorge

Als Städter und Hausbesitzer hatten die Bürgerinnen und Bürger lange das Vorrecht, selbständig Handel zu treiben, die landesfürstliche Stadt mitzuregieren und von ihr versorgt zu werden. Wie jede Stadt hatte auch Baden ein Bürgerspital, allerdings mit einer bescheidenen Anzahl an Betten. Die hauseigene (Anna)Mühle, das Brauhaus, die Weingärten und Felder finanzierten den laufenden Betrieb. Nach 1800 verlor das Bürgerrecht an Bedeutung: Die Menschen in Österreich wurden zu „Staatsbürgerinnen“ und „Staatsbürgern“ und waren vor dem Gesetz gleichgestellt. Um mit dem neuen Wohltätigkeitshaus im Mariazellerhof mithalten zu können, wurde modernisiert. Das alte Zwiebeltürmchen über dem Torturm wurde entfernt, und die Kapelle konnte endlich über die Hofeinfahrt, und nicht mehr über die Straße, betreten werden.

Wer ausgehen wollte, musste sich bei „Zimmervater“ oder „Zimmermutter“ abmelden und im Sommer spätestens um 19 Uhr zurück sein!

damals heute
Damals: Historische Aufnahme vom ehemligen Bürgerspital © Stadtarchiv Baden
Heute: Aktuelle Aufnahme vom ehemligen Bürgerspital © Hornyik 2020
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