UNESCO-Welterbe
Seit dem 24. Juli 2021 zählen die Great Spa Towns of Europe zum UNESCO-Welterbe. Damit ist Baden, als eine der elf bedeutendsten Kurstädte Europas, die jüngste Welterbestätte Österreichs. Der UNESCO-Welterbetitel ist eine besondere Auszeichnung.
Ein Welterbe.
Elf Städte.
Die Great Spa Towns of Europe sind ein transnationales serielles Welterbe, das Menschen aus sieben Staaten über die Landes- und Sprachgrenzen hinweg verbindet. Dazu gehören die elf bedeutendsten Kurstädte Europas. Diese Elf teilen sich eine jahrhundertelange Tradition als Heilbäder mit einer Blütezeit von etwa 1700 bis in die 1930er Jahre und eine einzigartige Stadtentwicklungsgeschichte.
In den späten 1990ern erhielt das UNESCO-Welterbezentrum in Paris zahlreiche Anfragen, ob sich Kurstädte für die Eintragung in die Welterbeliste eignen würden. Paris empfahl eine transnationale serielle Nominierung. Unter der Führung von Karlsbad und Baden-Baden nahm die Vorbereitung langsam Gestalt an. Eine europaweite Umfrage nach weiteren Kandidaten zur Teilnahme wurde durchgeführt. Im Jahr 2013 kam Baden bei Wien auf Empfehlung des Bundeskanzleramtes dazu. Gemeinsam entwickelten die Kurstädte ein Nominierungsdossier, das 2019 offiziell eingereicht wurde. Am 24. Juli 2021, im Zuge der 44. Sitzung in Fuzhou, China, nahm das UNESCO-Welterbekomitee die Great Spa Towns of Europe schließlich in die Liste des materiellen Erbes auf.
„Oft kommen kranke Leute auf zwei Krücken, oder müssen in das Bad getragen werden, und in einigen Wochen gehen sie gesund und ohne Stütze nach Hause.“
Carl Rollett, Hygieia, 1816
Die UNESCO
Die UNESCO (United Nations Educational, Scientific and Cultural Organisation) ist jene internationale Organisation der Vereinten Nationen (United Nations), die für Bildung, Wissenschaft und Kultur zuständig ist. Sie wurde 1945 als Antwort auf die schrecklichen Zerstörungen in den zwei Weltkriegen gegründet, die historische Städte und Landschaften dem Erdboden gleichgemacht haben.
Vor mehr als 50 Jahren, am 16. November 1972, hat die UNESCO die berühmte Welterbekonvention beschlossen. Das war ein ganz entscheidender Schritt, um unser Kultur- und Naturerbe nachhaltig zu schützen und als Zeugnisse der Menschheitsgeschichte für künftige Generationen zu bewahren. Die Konvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag auf freiwilliger Basis. Sie ist erst bindend, wenn man sie anerkennt. Vor mehr als 30 Jahren, am 18. Dezember 1992, hat Österreich die Konvention ohne Vorbehalt ratifiziert. Damit bekennt sich die Republik offiziell zum Schutz des Welterbes. Seitdem bemühen sich Bund, Länder und Gemeinden, wirksame und tatkräftige Maßnahmen zu ergreifen und die bedeutsamen Bauwerke, Städte, und Landschaften so zu erhalten wie wir sie kennen und schätzen. Als Erinnerung daran feiern wir jedes Jahr am 18. April den Tag des Welterbes.
Die UNESCO-Liste des materiellen Erbes ist das bekannteste Instrument der Welterbekonvention. Bauwerke, Städte und Landschaften werden in diese Liste aufgenommen, sofern sie für die gesamte Menschheit von Wert sind. Jedes Land, das die Konvention anerkennt, kann einen Vorschlag machen, welche seiner Stätten wertvoll wäre. Beraterorganisationen wie ICOMOS überprüfen dann den „außergewöhnlichen universellen Wert“ (Outstanding Universal Value kurz OUV) dieser Stätte, bevor das Welterbekomitee seine Entscheidung trifft.
Verteilt auf 168 Staaten gibt es 1.223 eingetragene Welterbestätten, davon sind 952 Kulturerbe, 231 Naturerbe, und 40 gemischtes Kultur- und Naturerbe. 3 Welterbestätten wurden bisher von der Liste gestrichen. 56 gefährdete Welterbestätten sind auf der „roten Liste“. 49 Welterbestätten sind transnational, so wie die Great Spa Towns of Europe.
Seit 2021 gibt es in Österreich zwölf Welterbestätten. Die jüngsten vier davon sind grenzüberschreitend (transnational) und mehr als einem Land zugeordnet.
Wert-voll
Ein Welterbe ist einzigartig. Es ragt aus der Fülle vergleichbarer Stätten deutlich heraus. Es ist für uns als Menschheit so wertvoll, dass wir es für künftige Generationen erhalten wollen. Die UNESCO bezeichnet diesen Wert, den nur ein Welterbe besitzt, als „Outstanding Universal Value“ (kurz OUV).
Attribute machen den OUV greifbar. Die Great Spa Towns of Europe haben fünf materielle Attribute. Drei davon beziehen sich auf einzelne Objekte: die Mineralquellen, die kurstädtische Architektur, und die kurstädtische Infrastruktur. Die restlichen zwei beziehen sich auf die Anordnung von Objekten im Raum: das räumliche Ensemble der Kurstadt und die therapeutische Kurlandschaft. Zusätzlich spiegeln die physischen Strukturen noch zwei immaterielle Attribute: die fortwährende Kurfunktion und die Internationalität.
Elemente sind ganz konkrete Bauwerke. Baden bei Wien hat mehrere hundert solcher Elemente. Ein Element kann gleichzeitig mehrere Attribute verkörpern. Zum Beispiel ist die berühmte Villa Hahn nicht nur ein großartiges Beispiel für Badens kurstädtische Architektur insbesondere für die Villenbezirke, sondern aufgrund ihrer Lage und Baumasse auch ein wichtiger Bestandteil des räumlichen Kurstadt-Ensembles.
Für den Erhalt und den Beibehalt des UNESCO-Titels ist der Inhalt des OUV ausschlaggebend. Die UNESCO ermittelt den OUV anhand von festgelegten Kriterien während der Nominierung. Im Zuge der Einschreibung beurteilt sie dann, inwiefern eine Stätte dem vorgeschlagenen OUV auch wirklich entspricht. Damit der OUV einer Serie auch weiterhin besteht, muss jede Teilstätte ihren Anteil am Welterbe schützen und managen. Damit hängt der OUV der Great Spa Towns of Europe von drei Faktoren ab—Auswahlkriterien; Authentizität & Integrität; Schutz & Management.
Um in die Welterbeliste aufgenommen zu werden, muss eine Stätte mindestens eines von zehn Auswahlkriterien erfüllen. Die Great Spa Towns of Europe erfüllen zwei dieser Kriterien.
Kriterium ii besagt, dass in jeder der elf Kurstädte ein Austausch innovativer Ideen stattfand, welche die europäische Entwicklung von Medizin, Bäderheilkunde und Freizeitgestaltung von etwa 1700 bis in die 1930er Jahre beeinflusste.
Kriterium iii besagt, dass dieser Austausch eine neue Stadtstruktur ohne historische Parallele geschaffen hat, die das Gesamtpaket des Kurens—Gesundheit + Bewegung + Vergnügen—erst richtig ermöglichte.
Authentizität bedeutet Echtheit und beschreibt, inwieweit Form, Design, Material, Gebrauch und Ambiente original und unverfälscht sind. Integrität meint Ganzheitlichkeit und bewertet das Zusammenspiel der einzelnen Teile zu einem größeren Ganzen. Baden bei Wien weist ein hohes Maß an Authentizität und Integrität auf. Erhaltungs- und Restaurierungsarbeiten werden, sofern sie notwendig sind, von Expertinnen und Experten der Stadtgemeinde und des Bundesdenkmalamts sorgfältig begleitet. Die einzelnen Gebäude sind in gutem Zustand und gliedern sich harmonisch in das Stadtgefüge ein, das nach wie vor eng mit der umgebenden Kurlandschaft verbunden ist.
Schutz & Erhalt
Seit der Einschreibung in die Welterbeliste beobachtet die UNESCO, ob das kulturelle Erbe der Great Spa Towns of Europe geschützt und erhalten wird. Die Republik Österreich ist verpflichtet, allfällige Probleme an das UNESCO-Welterbezentrum in Paris zu melden (Operational Guidelines §172). Entscheidend, und Grundlage der Beurteilung, ist der Ist-Zustand zum Zeitpunkt der Einschreibung (24. Juli 2021).
Monitoring ist ein effektives Werkzeug, den aktuellen Zustand des Welterbes zu erkennen, um auf drohende Gefahren für den OUV (Outstanding Universal Value) schnell reagieren zu können. Das Site-Management führt regelmäßige Monitorings durch und berichtet vor allem über die Auswirkung baulicher Maßnahmen auf die visuelle Integrität. Bestimmend für die visuelle Integrität sind fünf historische Aussichtspunkte. Das sind, im Kurpark, die Annahöhe aus 1880, die Carolinenhöhe aus 1910, sowie der Bellevue-Platz und der Beethoventempel aus 1927; weiteres im Helenental, die seit 1809 für Kurgäste zugängliche Ruine Rauheneck. Die Aussicht auf die Kurstadt und das Wiener Becken mit seinen vorgelagerten Gebirgen und die Blickbeziehungen, welche sie ermöglichen, tragen wesentlich zum OUV bei.
Österreich hat sich freiwillig und ohne Vorbehalt, aber völkerrechtlich bindend, zum Schutz des Welterbes verpflichtet. Der Schutz passiert auf unterschiedlichen Ebenen (Bund – Länder – Gemeinden) und basiert auf verschiedenen rechtlichen Grundlagen. Für Baden gilt: Die Republik Österreich ist für die gelisteten Denkmäler (Bundesdenkmalamt) und den Waldbestand (Forstrecht) zuständig. Das Land Niederösterreich ist für den Natur- und Umweltschutz und den Schutz des Thermalwassers und der Heilquellen zuständig. Die Stadtgemeinde Baden ist für den Ortsbildschutz und das Bauen zuständig.
Seit 2007 gibt es in Baden Schutzzonen für historische Bausubstanz und Ortsbild. Grundlage ist das NÖ-Raumordnungsgesetz 2014. Vier Arten der Ortsstruktur wurden klassifiziert (Zentrum, Villenviertel, Wohnsiedlung, Dorfcharakter) und jedes Gebäude nach seiner architektonischen, kunsthistorischen und historischen Bedeutung einer von vier Kategorien der Schutzwürdigkeit zugeteilt (Kategorie I denkmalgeschützte Objekte; Kategorie II denkmalschutzwürdige Objekte; Kategorie III Ensemble-relevant; Kategorie IV Ortsbild-relevant). Die Schutzzonen umfassen den gesamten erhaltenswerten Baubestand Badens und gehen über Property und Pufferzone hinaus.
Der Managementplan für das Welterbe in Baden wurde mit Gemeinderatsbeschluss im Dezember 2018 beschlossen. Im Mai 2022 wurde das Welterbe-Management Baden als Stabsstelle der Stadtgemeinde eingerichtet. Seine Rolle ist die Zusammenschau der lokalen, nationalen und internationalen Strategien, der Austausch mit den anderen Great Spa Towns, die Kommunikation mit der UNESCO-Kommission bzw. den UNESCO-Welterbestätten in Österreich sowie die Unterstützung der Badenerinnen und Badener im Sinne der UNESCO-Regulativen zu Schutz & Erhalt, Forschung & Dokumentation sowie Vermittlung des Welterbes.
Das Welterbe-Management Baden ist mit dem übergreifenden Managementsystem der Great-Spa-Towns-Serie abgestimmt. Für die operative Koordinierung des übergreifenden Managementplans (Property Management Plan) ist das Great Spas Management Board verantwortlich, zusammengesetzt aus den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der 11 Kurstädte. Ein zwischenstaatliches Komitee (Intergovernmental Commitee) begleitet alle Angelegenheiten. Das Komitee besteht aus den Vertretern der zuständigen Ministerien der 7 Staaten, die das Welterbe eines Landes auf nationaler Ebene koordinieren. An der Spitze der gemeinsamen Verwaltung steht eine Generalsekretärin.
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