Bei Einbruch der Dunkelheit wurden die Tore der landesfürstlichen Stadt Baden gesperrt. Zwar konnte man gegen Löhnung wohlfeiler 10 Kreuzer jederzeit durch das bemannte Haupttor in der Wassergasse hinein. Kostenfreie Heimkehr aus den beliebten Schanklokalen jenseits der Stadtmauer war freilich auch abseits des Tores möglich: Denn ursprünglich verlief die westliche Burgmauer zwischen Pfarr- und Grabengasse. Ein quer dazu angelegter Entwässerungsgraben durchbrach hier die Mauer. Nur mit einem Gitter gesichert bot er für Spätheimkehrer („Lumpen“) einen heimlichen Zugang in die Stadt. Demnach lag das „Lumpentürl“ nicht, wie fälschlicherweise lange vermutet, bei Pfarrgasse 2-4, sondern zwischen den Grundstücken Pfarrgasse 12-14 bzw. Grabengasse 23-25.